Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zwischen Unternehmen im Sinne des UGP, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (im Folgenden „Käufer“ genannt) und AED-Austria, Andreas Leithner, nicht protokolliertes Einzelunternehmen in 1230 Wien, Sommerschuhgasse 7, im Folgenden „AED-Austria“ genannt) gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten im Falle eines Widerspruches der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes die Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes. Diese betreffen im Besonderen die Widerrufsmöglichkeiten

 

  • 2 Preis

Die in unseren Angeboten, Prospekten und im Webshop angegeben Preise sind, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten ab Werk/Lager, sie sind freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. AED-Austria wird den Kunden über zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen nach Bestellung informieren. Der Kunde kann den geänderten Preis bestätigen. Andernfalls ist AED-Austria berechtigt, von einem zustande gekommen Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Montage- oder Servicekostenvoranschläge sind freibleibend der Verrechnung von Erschwernissen oder eventueller Überstundenzuschläge. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen sowie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, dienen lediglich zur Information des Kunden und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sämtliche o. e. Unterlagen, wie auch das Angebot selbst sind Eigentum der AED-Austria und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt werden, der Kunde erhält daran auch keine Werknutzungs- oder Verwertungsrechte

 

  • 3 Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der AED-Austria oder tatsächlicher Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der Dienstleistung zustande.

 

  • 4 Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte AED-Austria nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei AED-Austria verfügbar ist oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann AED-Austria entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird AED-Austria umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.

 

  • 5 Lieferung
  1. Lieferfristen und Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind jedoch unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich als vereinbart erklärt. Dem Kunden steht der Rücktritt vom Vertrag wegen unterlassener Lieferung nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist (E-Mail, FAX, eingeschriebene Briefsendugn) von mindestens 4 Wochen zu. Schadenersatzansprüche werden in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn AED-Austria trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung werden ausgeschlossen, es sei denn AED-Austria trifft an der Nichteinhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. AED-Austria ist berechtigt Teillieferungen (oder Vorlieferungen) durchzuführen und den auf die Teillieferung entfallenen

Preis zu verrechnen.

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Zusendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung auf das von AED-Austria ausgewiesene Konto. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager der Fa. AED-Austria verlassen hat, oder die Versandbereitschaft schriftlich oder mündlich dem Kunden mitgeteilt wurde. III. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflusses von AED-Austria liegen, und sind bei Kenntnisnahme dem Käufer mitzuteilen.                                                                                                                                  IV. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden entsprechende Lagergebühren ab dem 1. Tag des zweiten Monates in Rechnung gestellt, welche in jedem Fall, unabhängig von der Zahlungsvereinbarung, sofort bei Rechnungserhalt fällig werden. Der Verkäufer ist berechtigt, über bestellte Ware nach ohne Erfolg wiederholter Versandbereitschaftserklärung frei zu verfügen, und den Besteller mit angemessener Frist zu beliefern.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist, der Montage oder des Wartungstermins setzt die Einhaltung der Vertragspflichten des Bestellers, sowie die Bekanntgabe aller erforderlichen Daten und Gegebenheiten, voraus.

 

 

  • 6 Zahlungsbedingungen
  1. Der Rechungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. AED-Austria behält sich vor, bei Auftragserteilung 30 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. als Anzahlung in Rechnung zu stellen. Für den Restbetrag in der Höhe von 70% der Auftragssumme zuzüglich MwSt. gilt Pkt. I.

III. Bei Zahlungsverzug eines Kunden hat dieser nach den jeweils gültigen Sätzen den Ersatz der zweckmäßigen Mahn- & Inkassospesen zu tragen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges Name, Geschlecht, Anschrift, Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten an ein mit der Einbringung von Forderungen berechtigtes Inkassounternehmen übermittelt werden. Es gelten 12% p.a.  Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung beträgt € 15,00.

 

  • 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Besteller über, auch bei Teillieferungen oder wenn die Transportkosten vom Lieferanten getragen werden. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so beginnt der Gefahrenübergang mit dem Datum der Versandbereitschaft. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Käufers.

 

  • 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von AED-Austria. Sollten Dritte an den Produkten Ansprüche erheben, ist AED-Austria unverzüglich zu benachrichtigen. AED-Austria ist berechtigt, Ware deren Bezahlung ausständig ist, nach Mahnung und angemessener Frist, auf Kosten und Gefahr des Bestellers wieder zu demontieren bzw. abzuholen und bis zur vollständigen Bezahlung des ursprünglichen Rechnungsbetrages und sämtlicher Spesen und Kosten, auch Lagergebühren und neuerlicher Zustellung und Montage zu lagern.

 

  • 9 Gewährleistung – Mängel

AED-Austria gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Unwesentliche Mängel bleiben außer Betracht.

Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und bei Vorliegen eines Mangels oder Unvollständigkeit der Lieferung dies sofort nach Erhalt, längstens jedoch innerhalb von 6 Tagen nach Zustellung und Inbetriebnahme, schriftlich und detailliert bei AED-Austria zu melden.  Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware. Von der Gewahrleistungsfrist sind Güter deren Haltbarkeit oder Verwendungszweck außerhalb dieser Frist liegen, ausgenommen. AED-Austria hat im Falle eines Mangels der Ware die Wahl, den Mangel entweder durch Reparatur zu beheben oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, ist der Kunde berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass AED-Austria den Mangel ausdrücklich verschwiegen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind. Gewährleistung kann für solche Mängel nicht übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind, nicht für Verschleißteile und nicht für Sachen, deren Haltbarkeit außerhalb dieser Frist liegt.

 

  • 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist für Zahlungen der Geschäftssitz der AED-Austria in Wien. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei AED-Austria oder der Versandort des ersten Versenders, der für AED-Austria tätig wird.

 

  • 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  oder eines geschlossenen Vertrages im übrigen nicht berührt.

 

  • 13 Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen AED-Austria und Kunden sowie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung.

 

  • 14 Aufrechnungsverbot

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn die Forderung ist anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.x